Die
Gemeinde

Das Gemeindegebiet Kronprinzenkoog wurde in mehreren Abschnitten dem Meer abgerungen und erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von 17 Kilometern. Die Gemeinde, die seit 1787 besteht, ist eine Marsch- und Flächengemeinde, die landwirtschaftlich strukturiert ist. Kronprinzenkoog liegt in Dithmarschen und hier befindet sich das größte zusammenhängende Kohlanbaugebiet Europas. Durch die Installierung und den Betrieb von zahlreichen Windkraft-, Photovoltaik– und Solaranlagen in Kronprinzenkoog hat sich die Wirtschaftskraft merklich erhöht. Gemeindlicher Mittelpunkt ist der sogenannte Mittelkoog, in dem nach Erschließung mehrerer Wohnbaugebiete eine Anzahl von Neubauten errichtet wurden. Im Mittelkoog gibt es die Grundschule „Marschenschool“, die zusammen mit der Kindertagesstätte “Lütte Köger“ – drei Gruppen mit insgesamt 50 Kindern – und der Kirche der ev.-luth. Kirchengemeinde der Vereinigten Süderdithmarscher Köge, sowie dem Gasthof ,,Uns Landhus“ das dörfliche Leben bereichern. Der Brandschutz wird durch die Freiwillige Feuerwehr Kronprinzenkoog gewährleistet. Die Gemeinde führt seit 1901 ein eigenes Wappen, das 1990 geändert wurde und seit 1995 auch eine eigene Flagge. Zur 200 Jahresfeier von Kronprinzenkoog erschien eine Chronik, in der die Historie zusammengetragen wurde.

Die Gemeinde Kronprinzenkoog in Zahlen

Fläche
2885 ha
Länge
ca. 17 Km
Einwohner
ca. 850
Längengrad
8.96667 / 8ďż˝ 58' 0''
Breitengrad
53.9667 / 53ďż˝ 58' 0''
Postleitzahl
25709

Übersicht

Der Kronprinzenkoog liegt im südwestlichen Teil Dithmarschens unweit der Nordseeküste. Umringt vom Speicherkoog, Trennewurtherneuendeich, Helserdeich, Marner-Deich,  Friedrichskoog, Kaiser-Wilhelm-Koog, Neufelde, Neufelderkoog, Dieksanderkoog und Kronprinzenkoog gehört der Kronprinzenkoog zum Bereich des Amtes Marne Nordsee.

Neubaugebiet

Die Gemeinde Kronprinzenkoog hat den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „östlich des Friedhofes und südlich der Ringstraße“ aufgestellt. In diesem Bebauungsplan sind insgesamt 36 Baugrundstücke ausgewiesen, von denen 20 Baugrundstücke im ersten Teilabschnitt erschlossen sind. Der Grundstückspreis beträgt 37,38 €/m² zuzüglich 580,00 € für die Kosten des Schmutzwasserübergabeschachtes sowie die Kosten für die Grundstücksvermessung (0,82 €/m²). Die Grundstücke stehen sofort zur Verfügung und es kann umgehend mit dem Bau begonnen werden.

Zurzeit sind nur noch zwei Grundstücke frei, Nr. 1 und Nr. 18, welche jedoch auch schon vorgemerkt sind. Mit den Arbeiten der 16 Grundstücke wird Anfang 2021 begonnen. Auch hier sind bereits vier Grundstücke zum Kauf reserviert.

Weitere Informationen zum Neubaugebiet
(Bebauungsgebiet Nr. 4)
  • 1. Außenwandgestaltung – Verblendmauerwerk oder Holz, Verblendmauerwerk mit Teilflächen in Holz und/oder Kunstschiefer, wobei das Verblendmauerwerk überwiegen muss. Wintergärten und Windfänge dürfen mit einer tragenden Konstruktion in Holz, Metall oder Kunststoff gebaut werden.
  • 2. Dachform – Sattel, Krüppelwalm-, Walm- oder Pultdach.
  • 3. Dachneigung – 15° bis 48° Untergeordnete Dächer sind allgemein bis zu einer Neigung von maximal 75° erlaubt. Wintergärten und Windfänge dürfen mit einer Dachneigung von 0° bis 15° oder wie das zugehörige Gebäude gebaut werden.
  • 4. Dacheindeckung – Pfannen- oder Schieferdeckung oder Vegetationsdächer sowie flächige Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie.
  • 5. Garagen – Außenwandgestaltung der Garage wie Gebäude (s. Ziff. 2.1); die Außenwände der offenen Garagen (Carports) sind ausschließlich in Holzbauweise auszuführen. Dachneigung 0° bis 15° oder wie das zugehörige Gebäude (s. Ziff. 2.3)..
  • 6. Nebenanlagen i. S. des §14 Abs. 1 BauNVO – Nebenanlagen i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO sind zulässig in Holzbauweise bis 30 m³ umbauten Raum sowie einer maximalen Firsthöhe von 2,50 m.
  • 7. Einfriedigungen – Als Abgrenzung der Baugrundstücke zu den Straßenverkehrsflächen sind nur Einfriedigungen bis zu einer Höhe von max. 1,00 m über Oberkante Gehweg zulässig; diese dürfen nicht aus geschlossenen Mauern über 0,60 m Höhe, Draht oder großflächigen Tafeln aus Metall, Kunststoff, Holz oder Faserzement hergestellt werden. Die nicht den Verkehrsflächen zugewandten Grundstücksgrenzen innerhalb des festgesetzten Bau­gebietes sind mit heimischen Gehölzen einzufriedigen.
  • 8. Grundstückszufahrten – Grundstückszufahrten sind mit einer wasserdurchlässigen Decke herzustellen. Bituminöse Baustoffe und Betonplatten mit einer Größe von mehr als 0,25 m² sind unzulässig.
  • 9. Höhe der baulichen Anlage – Die Oberkanten der Erdgeschossfußböden (Rohbau) werden für sämtliche Baugrundstücke mit max. 0,50 m über der mittleren Höhenlage der jeweils zugehörigen Straßenverkehrsfläche – Fahrbahn – bzw. der mittleren Höhenlage der jeweils als Erschließungsfläche dienenden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe von Gebäuden und Gebäudeteilen über Oberkante Erdgeschossfußboden (Rohbau) ist mit 9,50 m festgesetzt.

 

  • Dirk Gülck

BÜRGERSTIFTUNG

Am 27.09.2011 um 19.00 Uhr trafen sich 46 Gründungsstifter der Bürgerstiftung Kronprinzenkoog im Feuerwehrgerätehaus, um die notarielle Beglaubigung wie auch den notariellen Gründungsakt zu vollziehen. Es waren nur 45 Minuten erforderlich, um ein Stück Geschichte für unsere Gemeinde zu schreiben. Nun stellen wir uns vor: Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens, sowie mit den zugedachten Spenden fördert oder initiiert unsere neugegründete Bürgerstiftung zukünftig eine Vielzahl unterschiedlicher dem Gemeinwohl dienender Projekte in unserer Gemeinde. Sie versteht sich als Initiator und Koordinator gemeinnütziger Aktivitäten in Kronprinzenkoog.

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln
  • zur Förderung der Jugendhilfe
  • der Altenhilfe
  • des Sports
  • der Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. § 53 Abgabenordnung sowie
  • die Förderung des Feuerschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Diese Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelner Stifter*innen. Aus diesem Grunde wird sie von einem unabhängigen Führungsgremium geleitet, das sich aus Bürger*innen zusammensetzt, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Engagement dazu qualifiziert sind, der Stiftung vorzustehen. Die Einwohnerzahl zum 31.12.2019 lag bei 803.

Zum
Vorstand
gehören

  • 1. Vorsitzender Andreas Steenbock
  • 2. Vorsitzender Alwin Sals
  • 3. Vorsitzender Sören Tietje
  • 4. Stiftungsrat Meike Bley
  • 5. Stiftungsrat / stellv. Schriftführer Sönke Borwieck
  • 6. Stiftungsrat Ferdinand Claussen
  • 7. Stiftungsrat Andreas Friedrichsen
  • 8. Stiftungsrat Björn Göser
  • 9. Stiftungsratvorsitzender Björn Huesmann
  • 10. Stiftungsrat / Schriftführer Lars Kartuschewsky
  • 11. Stiftungsrat Kathrin Nagel,
  • 12. Stiftungsrat Leve Thießen.

Aktuelles
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Dorfgemeinschaft